Unsere Schwimmbäder dürfen nicht sterben – Petition für Sanierung der Schwimmbäder durch den Freistaat

Eine Petition von Mönchberger Bürgern mit Bürgermeister Thomas Zöller wurde heute (08.02.2017) im Landtag von der CSU abgelehnt. Wir brauchen einen eigenen Fördertopf für die Sanierung öffentlicher Bäder, nicht nur für Schulbäder. Wir geben nicht auf und kämpfen weiter für den Erhalt unserer Schwimbäder ….

Denn das Schwimmen ist die entscheidende Lebenskompetenz für die Kinder; der Freistaat kann sich hier nicht länger ausklinken und muss Farbe bekennn!

Ich nehme den Hilferuf der Bürger aus Mönchberg sehr gerne auf.

1) Wir haben auch festgestellt, dass immer weniger Kinder schwimmen können (ein Drittel aller Kinder), einfach auch deshalb, weil es zu wenige Schulschwimmbäder gibt. Schwimmen ist eine entscheidende Lebenskompetenz für alle Kinder, die unbedingt schon in der Grundschule erworben werden muss; Wir müssen die Schwimmfä-higkeit der jungen Leute verbessern. Die Zahl der Toten bei Schwimmunfällen ist 2015 um 25% gestiegen. Bayern ist hier bun-desweit Spitze.

Daher stellen für uns Schwimmbäder inzwischen keine freiwillige, sondern kommunale Pflichtaufgaben dar, die vom Freistaat unterstützt werden müssen.

2 ) Bäder sind wie andere kulturelle Einrichtungen (zum Beispiel Theater) zu behandeln und müssen aus diesem Grund gefördert werden. Denn nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Freistaates am Defizit sowie Neu- und Umbau ist es möglich, dass Kommunen ihre Bäder für ihre Einwohner erhalten können. Des weiteren soll der Freistaat Zuschüsse für die defizitären Schwimmbäder, bewilligen, um eine Schließung der bestehenden Einrichtungen zu verhindern. Sinn-voll wäre eine Sonderprogramm für die sanierungsbedürftigen Schwimmbäder.

3) Wir brauchen einen eigenen Fördertatbestand für die Sanierung öffentlicher Bäder

Daher muss der Freistaat den betroffenen Kommunen helfen. 1995 wurde die Förderung kommunaler Freibäder und nicht schulisch genutzter Hallenbäder aus dem Förderkatalog des Art. 10 FAG gestrichen (SA vom 30.3.2016, 17/9641) Zum damaligen Zeitpunkt, also vor 21 Jahren, waren die Mehrzahl der Bäder noch neu und in gutem Zustand.

Heute sind sie „in die Jahre gekommen“ und sanierungsbedürftig. Daher muss die Petition zum Erfolg geführt werden.

Die Aussage der Staatsregierung auf S. 4 zur Petition (kommunale Freibäder wurden noch nie im Rahmen des Art.10 FAG gefördert) ist falsch.

4) Auch bringt es absolut nicht weiter, nur auf die FAG-Mittel hinzuweisen, die gestiegen sind. Solange die Staatsregierung nicht eine Erhöhung des Anteils der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund auf 15% umsetzt, brauchen wir ein eigenes Förderprogramm auch für die Sanierung der öffentlichen Bäder. Daher ist der Hinweis der Staatsregierung als Antwort auf die Petition für uns.

5) Es geht auch um Räume mit besonderen Handlungsbedarf und dazu gehört unter anderem der Landkreis Miltenberg und damit die Gemeinde Mönchberg.Auch deshalb ist die Petition berechtigt.

6) Der Abgeordnete Rüth hat dem Bürgermeister schon mehrmals angeboten, zum helfen. Manchmal waren es armselige Vorschlä-ge, einmal der Vorschlag, der Markt Mönchberg solle sich über die Senkung der Kreisumlage freuen und die eingesparten Gelder (60.000,00 EUR für Sanierung des Schwimmbades verwenden; deswei-teren steht sein Angebot noch, den Markt Mönchberg bei weiteren Fördermöglichkeiten zu unterstützen. Dazu besteht heute die Möglichkeit einer Unterstützung dieser Petition. Und noch ein ganz wichtiger Punkt: Herr Rüth hat in der Presse am 10. Januar 2017 geschrieben, das Sonderprogramm für kommunale Schwimmbäder in den Abschlussbericht der Enquetekommissionaufzunehmen. Das bedeutet, dass der Vorschlag der Staatsregierung, die Petiti-on mit § 80,4 als erledigt zu erklären, auch sachlich falsch ist.

Das Mindeste ist § 80 3: Auch wegen der Ankündigung von Herrn Rüth, müssen wir die Petition mit der Maßgabe versehen, eine Änderung der Rechtsvorschriften anzugehen bzw. die Petition nochmals zu überprüfen, ob ihr nicht doch nicht Rechnung getragen werden muss/kann.

Hilferuf kommunaler Badbetreiber (PDF)

Ergänzend dazu auch der Artikel im Main-Echo vom 10.02.2017 „Münchenfahrt hinterlässt Spuren“